Schonfrist des LDI NRW zur Meldung von Datenschutzbeauftragten läuft ab

Wer in NRW noch keinen Datenschutzbeauftragten dem LDI NRW gemeldet hat, sollte Gas geben!

Das Jahr 2019 steht vor der Tür. Viele Unternehmen sind – verständlicherweise – im üblichen „Jahresendstress“ und haben das Thema Datenschutz eher weniger hierbei im Blick. Das sollten sie aber!

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25.05.2018 EU-weit verbindlich geworden, also auch in Deutschland. Seit dem gilt für eine große Anzahl von Unternehmen, dass sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, veröffentlichen und bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde melden müssen. In NRW ist Letztere das LDI NRW in Düsseldorf.

Exkurs: Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten

Ob auch Ihr Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben muss, können wir gerne in einem kurzen kostenlosen Telefonat klären. Buchen Sie hierzu einfach folgendes kostenloses Produkt in meinem Shop. Anschließend melde ich mich bei Ihnen telefonisch.

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Verkürzt gesagt ist das bei jedem Unternehmen in Deutschland der Fall, welches regelmäßig 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt hat (vgl. § 36 Abs. 1 BDSG). Letztendlich ist das bei jedem Unternehmen der Fall, das 10 oder mehr IT-Arbeitsplätze hat.

Schonfrist zum 31.12.2018 des LDI NRW neigt sich dem Ende

Kurz nach Inkrafttreten der DSGVO äußerte das LDI NRW auf seiner Webseite, dass man die fehlende Benennung und Meldung eines Datenschutzbeauftragten jedenfalls bis Ende 2018 nicht mit Bußgeldern ahnden wolle.

Das lag – meiner Meinung nach – eventuell auch daran, dass dem LDI NRW zu diesem Zeitpunkt schlichtweg das Personal zur Verfolgung solcher Verstöße fehlte. Doch dürfte sich dies zwischenzeitlich geändert haben.

Festzuhalten bleibt also, dass die vorgenannte inoffizielle Schonfrist nun zum 31.12.2018 abläuft. Unternehmen aus NRW, die zwingend einen Datenschutzbeauftragten benennen und melden müssen, sollten nun umgehend bis zum Jahresende einen Datenschutzbeauftragten (egal ob einen internen oder externen DSB) bestellen und beim LDI NRW melden. Ansonsten droht diesen Unternehmen hierfür ab 2019 tatsächlich ein (vermeidbares) Bußgeld.

Werden Sie also jetzt aktiv!

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