Datenschutzauskunfts Zentrale versendet Trickformulare

Die Datenschutzauskunfts-Zentrale versendet Trickformulare

Datenschutzauskunfts-Zentrale: Vorsicht vor den Trickformularen der sogenannten Datenschutzauskunfts-Zentrale! Diese versendet derzeit u.a. mit der Formulierung „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach der EU-DSGVO“ Trickformulare an Unternehmen, Freiberufler und Handwerksbetriebe etc. Die Betroffenen werden hierbei aufgefordert, das Formular auszufüllen bzw. die dort eventuell bereits eingetragenen Daten zu ergänzen. Anschließend soll man das Formular innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurück schicken.

 

Die Formulare der Datenschutzauskunfts-Zentrale machen zunächst einen amtlichen bzw. offiziellen Eindruck.

Auf den ersten Blick und beim flüchtigen Lesen im beruflichen Alltag machen die Formulare der Datenschutzauskunfts-Zentrale den Eindruck, als ob sie von amtlicher oder offizieller Stelle stammen könnten, und der Betroffene hier zur Umsetzung seiner datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach der DSGVO und dem neuen BDSG handeln müsste. Doch Vorsicht! Genau das ist meiner Ansicht nach von den Betreibern der Datenschutzauskunfts-Zentrale gewollt. Hier wird „auf der Welle“ der DSGVO und der allgemeinen Verunsicherung der Unternehmen in Sachen Datenschutz geritten.

 

Bei genauerer Betrachtung soll hier ein kostenpflichtiger Vertrag von 3 Jahren „untergeschoben“ werden.

Nimmt man sich hingegen die Zeit und liest das Formular mit seinen Fließtexten genauer durch, entpuppt sich das Formular als ein trickreiches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichten 3-Jahres Vertrages. Sendest man dieses Formular also unterzeichnet an die Betreiber der Datenschutzauskunfts-Zentrale zurück, ist man „in die Falle“ getappt. Alsbald wird man sodann entsprechende Rechnungen erhalten, weil man vermeintlich hier einen kostenpflichtigen Vertrag zu verschiedenen Dienstleistungen des Datenschutzes abgeschlossen habe.

Pro Jahr sollen sich die Kosten auf netto 498,00 EUR belaufen und eine Laufzeit von 3 Jahren haben, mithin 1.494,00 EUR netto. Ob die Betroffenen hier tatsächlich etwas (brauchbares) als Datenschutzdienstleistung erhalten, bleibt abzuwarten und kann bezweifelt werden. Das Ganze ähnelt den früheren Abofallen von Branchenbuchverzeichnissen, z.B. der Gewerbeauskunfts-Zentrale, der GES Registrat, der Gewerbe-Meldung, der Europe Reg Services und der Regista etc.

 

Fazit:

Handeln Sie hier nicht vorschnell und unüberlegt! Unterschreiben Sie nichts! Wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich hier verhalten sollen, wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten. Dieser sollte das Trickformular der Datenschutzauskunfts-Zentrale schnell durchschauen. Ansonsten – oder wenn „das Kind schon in den Brunnen hineingefallen ist – helfe ich Ihnen gerne als Anwalt weiter. Buchen Sie einfach telefonisches Beratungsgespräch (von z.B. 15 oder 30 Minuten) in meinem anwaltlichen RechtShop (rechtshop.ra-schulte.net) und erhalten schnell, einfach und unkompliziert inhaltliche Hilfe zum Pauschalpreis.

 

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