Verstöße gegen die DSGVO abmahnbar oder nicht abmahnbar?

Sind Verstöße gegen die DSGVO abmahnbar? Oder vielleicht doch nicht?

DSGVO abmahnbar? Die sogenannte „Abmahnwelle“ wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bislang ausgeblieben. Lediglich vereinzelte Abmahnungen wurden berichtet. Teilweise waren – so wurde berichtet – darunter sogar etwas „ominöse“ Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO.

LG Würzburg, LG Bochum und nun LG Wiesbaden:

Nun gibt es erste Gerichtsentscheidungen hierzu, eine vom Landgericht (LG) Würzburg (LG Würzburg, Beschluss v. 13.09.2018, Az.: 11 O 1741/18), eine vom LG Bochum (LG Bochum, Urteil v. 07.08.2018, Az.: 12 O 85/18) und nun eine vom LG Wiesbaden (LG Wiesbaden, Urteil v. 05.11.2018, Az.: 5 O 214/18). Alle Entscheidungen sind  aus heutiger Sicht recht aktuell. Die DSGVO ist also in der Praxis und bei den Gerichten angekommen. Doch kommen sowohl das LG Würzburg als auch das LG Bochum zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das LG Wiesbaden hingegen teilt und bestätigt die Auffassung des LG Bochums.

Nach dem LG Würzburg ist ein Verstoß gegen die DSGVO für Mitbewerber abmahnbar, da die Regelungen der  DSGVO Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrecht nach dem UWG seien, welche durch Wettbewerber abgemahnt werden könnten. Das sieht jedoch das LG Bochum in seiner Entscheidung ganz anders und verneint eine solche  Marktverhaltensregel, da die DSGVO abschließend sei und damit Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende und abschließende Regelung sei. Folglich könne ein Mitbewerber seine Abmahnung nicht auf Verstöße gegen die DSGVO stützen. Diese Auffassung wird nun durch das LG Wiesbaden bestätigt.

Es bleibt also spannend, und es ist mit weiteren Entscheidungen zu rechnen, damit die Frage final – notfalls vom EuGH – geklärt wird.

Weitergehende Informationen finden Sie hierzu beispielsweise auch auf meinem Anwalts-Blog (Internetrecht Blog) unter:

https://www.ra-schulte.net/ist-die-dsgvo-abmahnfaehig-lg-wuerzburg-lg-bochum/ 


Stichwörter:

DSGVO, DSGVO abmahnbar, DSGVO abmahnfähig, DSGVO Verstöße abmahnfähig, LG Würzburg, LG Bochum