Externer Datenschutzbeauftragter für Köln & Umgebung – DSGVO Verstöße abmahnbar? Ein Update.

Sind Verstöße gegen die DSGVO nun tatsächlich von Wettbewerbern abmahnbar, oder doch nicht? Ein Update zur bisherigen Rechtsprechung.

Dies ist nach wie vor eine gute und nicht abschließend geklärte Frage. Immer noch gilt: „2 Juristen und 3 Meinungen“, d.h. dass die Rechtslage immer noch nicht geklärt ist. Zwar liegen nun ein paar gerichtliche Entscheidungen hierzu vor, doch fallen diese durchaus sehr unterschiedlich in Ihrer Bewertung aus.

Der Einfachheit halber möchte ich an dieser Stelle auf meine Kurzübersicht zur bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage auf den nachfolgenden Link zu meinem Anwalts-Blog verweisen. Hier sind die mir bisher bekannten Entscheidungen zu dieser Frage kurz und übersichtlich aufgelistet.

Update Verstöße gegen die DSGVO abmahnfähig? Eine Kurzübersicht der Rechtsprechung

Als vom TÜV zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter und/oder vom TÜV zertifizierter Datenschutzauditor stehe ich Ihnen und Ihrem Unternehmen in Sachen Datenschutz und der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen nach der DSGVO zur Verfügung. Zudem bin ich Rechtsanwalt u.a. für Datenschutzrecht und Internetrecht (www.ra-schulte.net) in Frechen bei Köln.

Sollte Ihr Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten benötigen und gegenüber der Aufsichtsbehörde melden müssen, wird es nun höchste Zeit. Die Aufsichtsbehörden fangen nämlich an, Bußgeldverfahren einzuleiten und auch Bußgelder zu verhängen.

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