Falschzusendung von Kontoauszügen, kein DSGVO Schmerzensgeld

Einmalige Falschzusendung von Kontoauszügen rechtfertigt keinen DSGVO Schadensersatz: Nach einem Urteil des Landgerichts Köln (LG Köln, Urteil v. 07.10.2020, Az. 28 O 71/20) handelt es sich bei einer einmaligen Falschzusendung von Kontoauszügen an einen Dritten um einen Bagatellverstoß.  Ein solcher rechtfertige keinen Schmerzensgeldanspruch im Rahmen eines Schadensersatzes nach der DSGVO.  Hintergrund der Entscheidung des LG […]